Großkunden Sommer Special
Mit dem Dienstwagen in den Urlaub – was es zu beachten gilt.
Die Urlaubszeit ist in vollem Gange und viele Arbeitnehmer nutzen ihren Dienstwagen für den lang ersehnten Urlaub. Einen genauen Blick in den Überlassungsvertrag vor Antritt des Urlaubs zu werfen, ist empfehlenswert, denn häufig ist die private Nutzung auf das Inland beschränkt. Wer seinen Firmenwagen entgegen der Vereinbarung im Überlassungsvertrag in den Ferien, bzw. im Ausland nutzt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Ist die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ohne Einschränkungen erlaubt, dann darf mit dem Firmenwagen auch in den Urlaub gefahren werden.
Um Missverständnissen oder Ärger vorzubeugen, sollten Fuhrparkverantwortliche klare Regelungen im Überlassungsvertrag definieren. Ebenso sollten sich Dienstwagennutzer vorab über die wichtigsten Aspekte informieren.
Wie ist es um den Versicherungsschutz und die Kosten bestellt? Wer darf den Dienstwagen überhaupt fahren? Dürfen Familienangehörige oder sogar Nicht-Familienmitglieder den Wagen fahren oder ist die Nutzung auf den Dienstwagenberechtigten beschränkt. Besonders bei längeren Fahrten müssen Dienstwagennutzer dies bereits im Vorfeld berücksichtigen.
Für welche Länder gilt der Versicherungsschutz und gibt es eine Regelung bezüglich der Übernahme von Tankkosten, Mautgebühren, Autobahnvignetten und Fährverbindungen im Ausland? Viele Fuhrparkverantwortliche legen diesbezüglich einen Ausschluss im Überlassungsvertrag fest, denn eine Übernahme sämtlicher Reisenebenkosten, erhöht automatisch die Ausgaben des Fuhrparks. Nicht nur aus diesem Grund sind Firmen-Tankkarten für die Nutzung im Ausland häufig gesperrt.
Aus Gründen des Werterhalts macht es für Fuhrparkverantwortliche oftmals Sinn, private Reisemöglichkeiten per Dienstwagenüberlassungsvertrag einzuschränken.
Zu den häufigsten Einschränkungen zählen Verbote für Fahrten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder in Länder, in denen es erhebliche Risiken für Fahrer und Fahrzeug geben kann. Eine Begrenzung der Anzahl der Urlaubsfahrten oder eine Höchstgrenze an Kilometern sind auch gängige Einschränkungen, da Fahrten zu weit entfernten Zielen schnell dazu führen können, dass die Freigrenze des Leasingvertrages überschritten wird und eine erhebliche Nachzahlung am Leasingende anfällt.
Eine Versteuerung des geldwerten Vorteils gilt auch während der Urlaubszeit. Wer nach der 1 % Regelung versteuert, hat keinen zusätzlichen Aufwand. Wird ein Fahrtenbuch geführt, muss der gesamte Urlaub wie eine Privatfahrt eingetragen werden, was mitunter durch viele Kilometer zu einer höheren Steuerzahlung führen kann.
Für Fahrten ins Ausland sollten Fuhrparkverantwortliche dem Dienstwagennutzer die grüne Versicherungskarte, für den „worst case“ einen europäischen Unfallbericht und eine Auslandsfahrerlaubnis mitgeben. Diese muss das Modell und die Marke des Fahrzeugs, die Fahrzeug-ID, das Kennzeichen und den Namen samt Adresse des Fahrers beinhalten.
Elektrisierende Sommerfahrt: So trotzen E-Autos der Hitze und behalten ihre Reichweite!
Der Sommer bringt nicht nur hohe Temperaturen, sondern auch neue Herausforderungen für Fahrer von E-Fahrzeugen. Dass E-Autos bei Minustemperaturen teils drastisch an Reichweite einbüßen, hat sich inzwischen herumgesprochen, aber auch Hitze kann die Reichweite eines E-Autos beeinflussen.
Mit den richtigen Tipps und Tricks können Fuhrparkleiter ihre Fahrer dafür sensibilisieren auch im Sommer entspannt und umweltfreundlich unterwegs zu sein:
Batteriemanagement bei Hitze – einen kühlen Kopf bewahren
Hohe Temperaturen können die Leistung und Lebensdauer der Batterie beeinträchtigen. Moderne E-Fahrzeuge verfügen zwar über Temperaturmanagementsysteme, welche die Batterie kühlen, dennoch hilft es, Ihr Fahrzeug an einem schattigen Ort zu parken und nutzen Sie, wenn möglich, überdachte oder klimatisierte Parkhäuser. Außerhalb des Bereiches von 15-35 Grad leidet die Speicherkapazität des Akkus und die Reichweite sinkt. Analysen zeigen, dass E-Autos ab 40 Grad einen Reichweitenverlust von ca. 20 % aufweisen.
Klimaanlage clever nutzen – Komfort ohne Reichweitenverlust
Die Klimaanlage kann die Reichweite erheblich verringern. Hier macht es Sinn, das Fahrzeug vor Fahrtantritt bei angeschlossenem Zustand vorzukühlen, um die Batterie zu schonen. Stellen Sie die Klimaanlage auf eine moderate Temperatur und nutzen Sie die Lüftung für zusätzliche Kühlung.
Reifendruck checken – Sicherheit und Effizienz erhöhen
Der richtige Reifendruck ist entscheidend. Hohe Temperaturen können den Reifendruck verändern. Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Reifendrucks sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für eine bessere Reichweite. Optimal aufgepumpte Reifen reduzieren den Rollwiderstand und verbessern die Reichweite.
Ladeverhalten anpassen
Es kann im Sommer sinnvoll sein, das Ladeverhalten anzupassen. Vermeiden Sie Schnellladungen bei hohen Temperaturen, da dies die Batterie zusätzlich belastet. Laden Sie das Fahrzeug lieber über Nacht oder am frühen Abend bei kühleren Temperaturen. Dies schont die Batterie und kann deren Lebensdauer verlängern. Je höher die Außentemperatur, desto niedriger sollte die Ladeleistung sein, um ein Überhitzen des Akkus zu vermeiden.
Regelmäßige Wartung – Zuverlässig durch den Sommer
Eine gute Wartung ist das A und O, besonders im Sommer. Lassen Sie Ihr E-Fahrzeug regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Systeme optimal funktionieren. Ein besonderes Augenmerk sollte auf das Kühl- und Klimasystem gelegt werden, um Überhitzungen zu vermeiden.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um den Sommer in vollen Zügen zu genießen – natürlich emissionsfrei und mit maximaler Effizienz.
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1 Bonität vorausgesetzt. Nur bei teilnehmenden ŠKODA Partnern und bei Abschluss eines Leasingvertrags für das angegebene Modell im Aktionszeitrum 01.10. bis 30.11.2022. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Das Angebot gilt nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens (ŠKODA oder Fremdfabrikat, gilt nicht für Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns), der zum Zeitpunkt des Leasingvertragsschlusses seit mind. 6 Monaten auf den Leasingnehmer zugelassen gewesen sein muss. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
2 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/wltp-lp.html. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Änderung und Irrtümer vorbehalten. Das Angebot ist gültig solange der Vorrat reicht.