Investitionsbooster 2025: Steuerliche Förderung für Elektrofahrzeuge & Investitionen.

Im Juni 2025 verabschiedete der Bundestag ein umfassendes Investitionssofortprogramm, das Unternehmen steuerliche Sonderabschreibungen ermöglicht – inklusive Elektromobilitätsförderung und deutlicher Liquiditätsvorteile. Mit Begrenzung bis zum 31. Dezember 2027 können Sie jetzt attraktive steuerliche Effekte erzielen.

Was der Investitionsbooster umfasst – im Überblick.

Maßnahme.
Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG).

Zeitraum.
Ab 30. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027 Gilt für E‑Fahrzeuge oder E‑Nutzfahrzeuge, kein Leasing.

Steuerlicher Vorteil.
Bis zu 30 % Abschreibung pro Jahr 75 % im 1. Jahr, dann über 6 Jahre auf 100 %.

Praxis-Tipps zur Umsetzung.

  • Anschaffungszeitpunkt zählt: Relevanter Zeitraum ist der Investitions-Zeitpunkt, nicht das Vertragsdatum oder Wirtschaftsjahr.
  • Teiljahre im ersten Jahr: Kauft man z. B. im Juli 2025, sind nur 15 % der maximalen 30 % degressiven Abschreibung möglich (~6/12).
  • Nur Kauf (kein Leasing): Die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gilt ausschließlich beim Eigentumserwerb.

Staffelung der Sonderabschreibung bei Elektrofahrzeugen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen.

Gilt die degressive Abschreibung auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Nein, nur für neue bewegliche Anlagegüter.

Kann ich die Sonderabschreibung bei geleasten E‑Fahrzeugen nutzen?

Nein. Nur beim direkten Eigentumserwerb entfällt die Förderung. 

Gelten auch Plug‑in‑Hybride?

Nur wenn sie ausdrücklich unter § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen – meist sind das reine Elektrofahrzeuge.

Was passiert bei vorzeitigem Verkauf?

Die Abschreibungsreihe endet und ein Restbuchwert wird gegebenenfalls gewinnwirksam verbucht.

Lässt sich die Sonderabschreibung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

 Ja – sofern keine doppelte Förderung vorliegt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Nachweise über Anschaffung, betriebliche Nutzung und Elektrofahrzeug-Eigenschaft sind notwendig.

Warum jetzt handeln sinnvoll ist.

Frühzeitige Planung maximiert die steuerlichen Vorteile ab 1. Juli 2025.

Die Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2027 – eine strategische Chance für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen.

Die Sonderabschreibung macht den Kauf von E‑Fahrzeugen oft deutlich wirtschaftlicher als Leasing.

Schnellersparnis in Jahren 2025–2027 stärkt kurzfristig Ihre Liquidität.

asw.AUTOMOBILE Sinsheim GmbH & Co. KG

Standort Volkswagen + Škoda Sinsheim

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  • Auswahl geeigneter Elektro- oder Hybridfahrzeuge
  • Fuhrparkanalyse & Planung 
  • Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung zur optimalen Nutzung des Bonus

Wichtig: Unsere Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Rücksprache mit zertifizierten Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen.

1Die Auszeichnung Audi Top Service Partner 2025 wurde von der AUDI AG unter Ausschluss Dritter nach festgelegten Kriterien an ausgewählte Audi Partnerunternehmen vergeben. Hierzu zählen überdurchschnittliche Leistungen in der Kundenloyalisierung, ein digitales Format zur Terminvereinbarung sowie die zeitnahe Abarbeitung von Kundenanliegen. Mitarbeiter*innen dieser Betriebe sind sowohl im technischen Bereich als auch in der Kundenbetreuung besonders ausgebildet und qualifiziert.