Bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Fahrzeugs oder Hybridmodells sichern.
Erfahren Sie mehr zur neuen E-Auto-Förderung für Privatkunden.

Förderbedingungen:

  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EUFahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind

Förderkonditionen:

  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
  • Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
  • Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt

Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters:

Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab.

Weitere Informationen hier

E-Auto-Förderung berechnen – individuell nach Einkommen & Kinderanzahl.

Geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihr jährliches Haushaltseinkommen an. Wir berechnen automatisch Ihre mögliche Fördersumme und zeigen Ihnen die entsprechende Leasingrate für Ihr Wunschfahrzeug.

Golf Style eHybrid

ID.3 NEO Trend

ID.3 NEO Life

ID.3 NEO Style

ID.3 Pro

ID.3 GTX

ID.4 Pure

ID.4 Pro

ID.5 Pure

ID.5 Pro

ID.7 Pro

ID.7 Tourer Pro

Skoda Elroq 85

Skoda Enyaq 85

Skoda Enyaq Coupe 85

Skoda Kodiaq 1,5 TSI DSG iV

Skoda Superb Combi 1,5 TSI DSG iV

Praxis-Tipps zur Umsetzung.

  • Anschaffungszeitpunkt zählt: Relevanter Zeitraum ist der Investitions-Zeitpunkt, nicht das Vertragsdatum oder Wirtschaftsjahr.
  • Teiljahre im ersten Jahr: Kauft man z. B. im Juli 2025, sind nur 15 % der maximalen 30 % degressiven Abschreibung möglich (~6/12).
  • Nur Kauf (kein Leasing): Die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gilt ausschließlich beim Eigentumserwerb.

Staffelung der Sonderabschreibung bei Elektrofahrzeugen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen.

Gilt die degressive Abschreibung auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Nein, nur für neue bewegliche Anlagegüter.

Kann ich die Sonderabschreibung bei geleasten E‑Fahrzeugen nutzen?

Nein. Nur beim direkten Eigentumserwerb entfällt die Förderung. 

Gelten auch Plug‑in‑Hybride?

Nur wenn sie ausdrücklich unter § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen – meist sind das reine Elektrofahrzeuge.

Was passiert bei vorzeitigem Verkauf?

Die Abschreibungsreihe endet und ein Restbuchwert wird gegebenenfalls gewinnwirksam verbucht.

Lässt sich die Sonderabschreibung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

 Ja – sofern keine doppelte Förderung vorliegt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Nachweise über Anschaffung, betriebliche Nutzung und Elektrofahrzeug-Eigenschaft sind notwendig.

Warum jetzt handeln sinnvoll ist.

Frühzeitige Planung maximiert die steuerlichen Vorteile ab 1. Juli 2025.

Die Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2027 – eine strategische Chance für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen.

Die Sonderabschreibung macht den Kauf von E‑Fahrzeugen oft deutlich wirtschaftlicher als Leasing.

Schnellersparnis in Jahren 2025–2027 stärkt kurzfristig Ihre Liquidität.

asw.AUTOMOBILE Sinsheim GmbH & Co. KG

Standort Volkswagen + Škoda Sinsheim

ASW Automobile – Ihr Partner für zukunftsfähige E-Mobilität.

  • Auswahl geeigneter Elektro- oder Hybridfahrzeuge
  • Fuhrparkanalyse & Planung 
  • Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung zur optimalen Nutzung des Bonus

Wichtig: Unsere Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Rücksprache mit zertifizierten Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen.

Worauf warten Sie noch?

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1Die Auszeichnung Audi Top Service Partner 2025 wurde von der AUDI AG unter Ausschluss Dritter nach festgelegten Kriterien an ausgewählte Audi Partnerunternehmen vergeben. Hierzu zählen überdurchschnittliche Leistungen in der Kundenloyalisierung, ein digitales Format zur Terminvereinbarung sowie die zeitnahe Abarbeitung von Kundenanliegen. Mitarbeiter*innen dieser Betriebe sind sowohl im technischen Bereich als auch in der Kundenbetreuung besonders ausgebildet und qualifiziert.