
E-NDLICh.
Die weltweit meistverkaufte
E-Automarke 2025 –
JETZT BEI UNS!

Die Marke BYD.
BYD ist weltweit einer der größten Hersteller von Elektro- und Hybridfahrzeugen – und wächst rasant, gerade auch in Europa. Mit überzeugender Technik, hoher Verarbeitungsqualität und attraktiven Preisen hat sich die Marke innerhalb weniger Jahre zu einem ernstzunehmenden Wettbewerber auf dem Automobilmarkt entwickelt.
Die Marke BYD (Build Your Dreams) wurde 1995 in Shenzhen, China, gegründet und startete ursprünglich als Hersteller von wiederaufladbaren Batterien. Bereits in den frühen 2000er-Jahren entwickelte sich das Unternehmen zu einem der weltweit größten Produzenten von Akkutechnologie und legte damit die Basis für seinen Einstieg in die Elektromobilität. 2003 erfolgte der Schritt in die Automobilbranche, 2008 präsentierte BYD eines der ersten serienmäßigen Plug-in-Hybridfahrzeuge der Welt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich BYD zu einem der weltweit führenden Hersteller von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Das Unternehmen überzeugt durch hohe Innovationskraft, insbesondere mit eigener Batterietechnologie wie der sicheren und langlebigen „Blade Battery“. BYD produziert Fahrzeuge, Batterien und viele Schlüsselkomponenten selbst und steht damit für hohe Qualitätskontrolle und technologische Unabhängigkeit.
BYD steht für modernes Design, hohe Reichweiten und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Verbindung aus Technologiekompetenz, Nachhaltigkeit und internationaler Expansion macht BYD zu einer der spannendsten Marken im Automobilsektor.
Unsere BYD Modelle.
Jetzt E-Auto-Förderungen sichern!
Förderbedingungen:
Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 500 € pro Kind
Förderkonditionen:
- Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
- Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
- Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
- Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
FAQ – Häufig gestellte Fragen.
Gilt die degressive Abschreibung auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Nein, nur für neue bewegliche Anlagegüter.
Kann ich die Sonderabschreibung bei geleasten E‑Fahrzeugen nutzen?
Nein. Nur beim direkten Eigentumserwerb entfällt die Förderung.
Gelten auch Plug‑in‑Hybride?
Nur wenn sie ausdrücklich unter § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen – meist sind das reine Elektrofahrzeuge.
Was passiert bei vorzeitigem Verkauf?
Die Abschreibungsreihe endet und ein Restbuchwert wird gegebenenfalls gewinnwirksam verbucht.
Lässt sich die Sonderabschreibung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja – sofern keine doppelte Förderung vorliegt.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Nachweise über Anschaffung, betriebliche Nutzung und Elektrofahrzeug-Eigenschaft sind notwendig.
Warum jetzt handeln sinnvoll ist.
Frühzeitige Planung maximiert die steuerlichen Vorteile ab 1. Juli 2025.
Die Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2027 – eine strategische Chance für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen.
Die Sonderabschreibung macht den Kauf von E‑Fahrzeugen oft deutlich wirtschaftlicher als Leasing.
Schnellersparnis in Jahren 2025–2027 stärkt kurzfristig Ihre Liquidität.
asw.AUTOMOBILE Sinsheim GmbH & Co. KG
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- Auswahl geeigneter Elektro- oder Hybridfahrzeuge
- Fuhrparkanalyse & Planung
- Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung zur optimalen Nutzung des Bonus
Wichtig: Unsere Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Rücksprache mit zertifizierten Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen.
1Die Auszeichnung Audi Top Service Partner 2025 wurde von der AUDI AG unter Ausschluss Dritter nach festgelegten Kriterien an ausgewählte Audi Partnerunternehmen vergeben. Hierzu zählen überdurchschnittliche Leistungen in der Kundenloyalisierung, ein digitales Format zur Terminvereinbarung sowie die zeitnahe Abarbeitung von Kundenanliegen. Mitarbeiter*innen dieser Betriebe sind sowohl im technischen Bereich als auch in der Kundenbetreuung besonders ausgebildet und qualifiziert.

