Elektromobilität

Es ist Zeit – Zeit, die Zukunft hineinzulassen.
Unser Elektromobilitätsangebot für Sie.

Elektrofahrzeuge bilden eine wichtige Säule der Mobilität der Zukunft.  Wie andere alternative Antriebe, z.B. mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit Brennstoffzelle, werden Elektrofahrzeuge gefördert. Doch welches Elektrokonzept passt am besten zu Ihren persönlichen Ansprüchen und Nutzungsprofil? Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Elektromobilität und alternativen Antrieben. Ganz nach Ihrem Bedarf.

Sie wollen auf ein Fahrzeug mit Elektroantrieb oder Hybrid umsteigen und möchten erfahren wie viel Geld und CO2 Sie damit im Vergleich zu Ihrem aktuellen Fahrzeug sparen können? Auf diese Fragen bietet unser Rechner die passenden Antworten, um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern. Außerdem können Sie ausrechnen wie sich die Anschaffung einer Solaranlage oder eines Energiespeichers auswirken. Probieren Sie es jetzt aus!

Hier geht es zum E-Mobilitaetsrechner

Ihr E-Auto kann mehr. Zum Beispiel Geld verdienen.

Die THG-Prämie für Ihr E-Auto machts möglich.

Seit dem 01.01.2022 gilt nun auch für private und gewerbliche Halter eines Elektrofahrzeuges das, was seit langem schon für die Mineralölunternehmen gilt: Diese sind dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieben zur Elektromobilität mitzufinanzieren.

Das heißt im Klartext: Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgas- Minderungsquote (kurz THG Quote), können Ihre CO2-Einsparungen zertifiziert und verkauft werden. Sprich, ab 2022 können Sie jährlich 300 Euro THG Prämie für Ihr Elektroauto erhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Elektroauto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.

Voll unter Strom.

So profitieren Sie von der Umweltprämie.
Der Kauf und auch das Leasing von Elektrofahrzeugen wird durch staatliche Zuschüsse und oft auch durch die Hersteller gefördert.
Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der Bauart und dem Kaufpreis des Fahrzeugs. Um sich die volle Förderung zu
sichern, müssen Sie das Fahrzeug aber nicht unbedingt kaufen, sondern sie ist auch im Leasing mit einer Laufzeit von mindestens
23 Monaten möglich.

Bitte beachten Sie den Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride: seit dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Ab dem 1. September 2023 sind zudem nur noch Privatpersonen dazu berechtigt einen Antrag zu stellen.

Vorteile bei Kosten und Steuern

Tanken ohne geldwerten Vorteil
Im Gegensatz zu Tankgutscheinen vom Arbeitgeber, muss das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Ladesäulen des Arbeitgebers nicht vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Ladesäulen
im Eigentum des Betriebes sein müssen und der Strom an Mitarbeiter verbilligt oder kostenlos abgegeben wird.

10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer
Elektrofahrzeuge können ab der Fahrzeugerstzulassung für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.

Bis zu 75 % weniger geldwerter Vorteil bei Privatnutzung
Bei der Privatnutzung konventioneller Dienstfahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden bei der Pauschalversteuerung 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angerechnet. Bei Plug-in-Hybriden beträgt dieser Anteil nur 0,5 %, bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen sogar nur 0,25 % des Listenpreises (0,5 % bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 €).

Weitere Informationen zu Förderungen
finden Sie im BAFA-Antrag.

Reichweiten

Die unterschiedlichen Bauarten wirken sich auch auf die jeweilige Reichweite des Fahrzeugs aus.

Mild-Hybrid (MHEV)
Mild-Hybrid-Fahrzeuge haben kaum elektrische Reichweite, sondern unterstützen lediglich den Verbrennungsmotor.

Hybrid (HEV)
Hybrid-Modelle können kurze Strecken, z. B. im Stadtverkehr, rein elektrisch zurücklegen.

Plug-in-Hybrid (PHEV)
Beim Plug-in Hybrid kann der Akku über den Verbrennungsmotor oder über einen Stromanschluss geladen werden. Rein elektrische Reichweiten liegen bei etwa 50 Kilometern.

Vollelektrisch (BEV)
Reine Elektrofahrzeuge besitzen keinen Verbrennungsmotor.
Die rein elektrische Reichweite liegt je nach Alter und Modell grob zwischen 150 und 500 Kilometern.

Mehr zu den unterschiedlichen Konzepten
finden Sie auf der nächsten Seite.

Welche Elektrofahrzeugkonzepte gibt es?

Aktuell sind vier verschiedene Konzepte auf Deutschlands Straßen unterwegs. Für welches Konzept Sie sich entscheiden sollten,
hängt in erster Linie von Ihrem Nutzerverhalten und Ihrem Lebensstil ab.

Mild-Hybrid
Bei Mild-Hybrid-Fahrzeugen übernimmt der Elektromotor lediglich eine Hilfsfunktion. Er wird durch den Verbrennungsmotor
mit Energie versorgt und kann diese speichern. In geeigneten Situationen wird die gespeicherte Energie wieder genutzt und sorgt für eine Ersparnis von bis zu einem Liter auf 100 Kilometern.

Hybrid
Hybridfahrzeuge besitzen ebenfalls zwei Motoren – einen Elektro- und einen Verbrennungsmotor. Bei Langstrecken wird der Verbrennungsmotor verwendet, während im Stadtverkehr auf den Elektromotor zurückgegriffen werden kann. Durch die Nutzung des Verbrennungsmotors kann die Batterie des Elektromotors aufgeladen werden.

Plug-in-Hybrid
Beim Plug-in-Hybrid kommt zu den zwei Antriebsarten noch eine größere Hochvoltbatterie hinzu, die auch das Laden über eine externe Stromquelle ermöglicht. So können auch längere rein elektrische Distanzen zurückgelegt werden.

Vollelektrisch
Vollelektrische Modelle haben nur noch einen Elektromotor und eine Batterie, die extern geladen wird.

Kosten

Elektromobilität ist in der Regel günstiger als das Fahren mit einem Verbrenner. Zum Beispiel ergibt sich im Regelbetrieb eines Volkswagen ID.3 im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner ein Kostenvorteil von monatlich ca. 50€.

Verbrauchskosten
Strom ist in der Regel, allein schon durch den Steueranteil, günstiger als Benzin oder Diesel.

Kfz-Steuerkosten
Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge sind die ersten zehn Jahre nach Erstzulassung (bis zum Jahr 2030) von der Kfz-Steuer befreit.

Versicherungskosten
Antriebsarten haben keinen Einfluss auf die Versicherungseinstufung.

Wartungs- und Verschleißkosten
Der Verschleiß- und Wartungsaufwand ist bei Elektrofahrzeugen grundsätzlich geringer, da beispielsweise Ölwechsel entfallen oder Bremsen dank der Energierückgewinnung länger halten.